Publisher's Synopsis
Art. 28 der griechischen Verfassung vom 11. Juni l975 ist Grundlage fuer die Mitgliedschaft Griechenlands in der EG. Aehnlich wie bei Art. 24 GG, der Integrationsnorm in der deutschen Verfassung, stellt sich auch im griechischen Verfassungsrecht die Frage nach Inhalt und Schranken der Uebertragung von Hoheitsrechten. Die Grundforderungen, die die griechische Verfassungsordung an den Ausbau der Gemeinschaften stellt, duerfen jedoch nicht als Integrationshemmnis verstanden werden, sondern vielmehr als Integrationsmotor.