Publisher's Synopsis
Die Revision war stets Gegenstand kriminalpolitischer Reformdiskussionen. Ihr gegenwaertiger Zustand wird von Wissenschaft und Praxis als unbefriedigend empfunden. Die Arbeit zeigt auf, dass dieser gegenwaertige Zustand das historische Produkt eines kontinuierlichen Verlustes an Prinzipiengebundenheit darstellt, wie sie die Genese des Revisionsrechts noch praegte. Einmal von rechtsstaatlichen Prinzipien losgeloest und unter die Aegide des Revisionszweckdenkens gestellt, erweist sich das Rechtsmittel als brauchbares politisches Machtinstrument im Nationalsozialismus. Unter der Praemisse eines neuen kategorischen Imperativs, so zu handeln, dass sich Auschwitz nicht wiederhole, fordert der Autor eine an der Freiheitssicherung des Buergers orientierte Wende in der kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Revision.