Publisher's Synopsis
Die Historikerkommission der Republik Österreich wurde 1998 mit dem Mandat eingesetzt: Den gesamten Komplex Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche oder soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945 zu erforschen und darüber zu berichten. Nach rund vierjähriger Tätigkeit veröffentlicht die international zusammengesetzte Kommission nun in 53 Berichten die Ergebnisse der einzelnen Forschungsprojekte und Gutachten. Im Schlussbericht werden im ersten Teil die verschiedenen Aspekte des Vermögensentzugs entlang der davon betroffenen Gruppen, allen voran der Jüdinnen und Juden, ebenso wie entlang der entzogenen Vermögenskategorien (Unternehmen, Liegenschaften, Wohnungen, Mobilien, Konten, Wertpapiere) behandelt. Der zweite Teil ist dem Zeitraum nach 1945 gewidmet und stellt politische, ökonomische und juristische Aspekte der Rückstellungen und Entschädigungen im historischen Kontext dar. Der umfangreiche und detaillierte Schlussbericht der Historikerkommission macht deutlich, dass keine einfachen Antworten zu finden sind. Aus dem Inhalt: Vermögensentzug - Wem wurde Vermögen entzogen? Was wurde entzogen? Juden/Jüdinnen - Roma /Sinti - Slowenen/Sloweninnen - Tschechen / Tschechinnen - Kroaten/Kroatinnen im -Burgenland - Ungarn/Ungarinnen im Burgenland - Regimegegner u. -gegnerinnen - Homosexuelle - Opfer der NS-Euthanasie - Zwangsarbeiter/innen - Die Umsiedlung deutschsprachiger Minderheiten - Kirchen und Religionsgemeinschaften - Vereine, Stiftungen und Fonds - Beraubung im Konzentrationslager Mauthausen. Rückstellungen Die Rückstellungsgesetze und ihre Vollziehung - An wen wurde rückgestellt? - Die Rückstellung bei bestimmten Vermögenskategorien. Der Staatsvertrag von Wien und die Rückstellungen und Entschädigungen Die Folgen des Staatsvertrags von 1955 - Die Regelung des Deutschen Eigentums auf Grund des Staatsvertrags - Maßnahmen in Erfüllung des Staatsvertrags - Rückstellungsrelevante völker-rechtliche Verpflichtungen. Weitere für die NS-Geschädigten wesentliche Materien Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft - Sozialversicherungsrechtliche Regelungen - Das Opferfürsorgegesetz - Steuerrechtliche Fragen -Das Washingtoner Übereinkommen und seine legistische Konsequenz - Die Leistungen der Republik Österreich nach 1945. Aus der Presse Jabloner: Die Historikerkommission hat somit für und inmitten der österreichischen Gesellschaft ein bedeutendes Stück Aufarbeitungsarbeit geleistet. Das Ergebnis sind 53 Berichte mit 14.000 Seiten, insgesamt waren 160 Forscher für die Kommission tätig. Veröffentlicht werden die Berichte vorerst im Internet, vorgesehen ist eine Publikation im Oldenbourg-Verlag. Ein Resümee haben die Experten in einem 453 Seiten starken Schlussbericht versucht. Die Presse 24. Februar 2003 Der Schlussbericht liefert kein einziges Argument, irgendwann einmal einen Schlussstrich unter ein ruhmloses Kapitel österreichischer Geschichte setzen zu können. /.../Und die Ergebnisse sind erschütternd. Denn das Ungeheuerliche liegt nicht so sehr in der generellen Linie des alle Bereiche umfassenden Vermögensentzugs, der systematischen Ermordung und Vernichtung einerseits, der schleppenden Wiedergutmachungspraktiken andererseits - die Machenschaften und Strategien vor 1945 wie danach waren bekannt. Oder sollten es sein. Das Ungeheuerliche liegt vielmehr in den Details, in den Einzelschicksalen, mitunter sogar in den Nebensächlichkeiten. Die Historikerkommission verlangt damit den Verantwortlichen ab, sich mit der Rolle der Republik nicht nur in der Nachkriegszeit, sondern bis heute eingehend auseinander zu setzen. Wenn die Repräsentanten der Republik dieser impliziten Forderung des Schlussberichts nachkommen sollten, kann es nur eine Antwort geben: Viele Fälle müssen neu aufgerollt werden. Und die Arbeit der Kommission muss weitergehen. Auch wenn es schmerzt. Thomas Trenkler, Der Standard 25. Februar 2003